Schwarmfang im Kreis Plön und Umgebung
Sie haben einen Bienenschwarm in Ihrem Garten, an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück entdeckt? Kein Grund zur Panik – aber ein guter Grund, uns anzurufen. Imker Thorsten Lutz fängt Bienenschwärme im Kreis Plön und der näheren Umgebung fachgerecht und artgerecht ein.
📞 Schwarm melden: +49 179 2275683 (auch per WhatsApp) 📧 E-Mail: honig@imker-lutz.de
Bitte melden Sie den Schwarm möglichst zeitnah – Bienenschwärme können innerhalb weniger Stunden weiterziehen.
In diesen Orten sind wir für Sie im Einsatz
Unser Einzugsgebiet für den Schwarmfang umfasst den gesamten Kreis Plön sowie angrenzende Gemeinden in Ostholstein und im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Wir kommen unter anderem nach Plön, Preetz, Lütjenburg, Schwentinental, Heikendorf, Mönkeberg, Schönkirchen, Schönberg, Probsteierhagen, Laboe, Selent, Wankendorf, Ascheberg, Bösdorf, Bosau, Dersau, Dobersdorf, Fargau-Pratjau, Großharrie, Heidmühlen, Honigsee, Kalübbe, Klausdorf, Köhn, Kühren, Kirchnüchel, Lammershagen, Lebrade, Lutterbek, Malente, Martensrade, Nehmten, Passade, Pohnsdorf, Postfeld, Rantzau, Rastorf, Rathjensdorf, Ruhwinkel, Schillsdorf, Schlesen, Schwartbuck, Stakendorf, Stoltenberg, Tröndel und Wisch.
Ihr Ort ist nicht dabei? Kein Problem – rufen Sie uns trotzdem an. In der Schwarmsaison fahren wir nach Möglichkeit auch in benachbarte Gemeinden, solange die Entfernung einen zügigen Einsatz erlaubt. Entscheidend ist, dass wir schnell bei Ihnen sein können, bevor der Schwarm weiterzieht.
📞 Schwarm melden: +49 179 2275683 (auch per WhatsApp)
Warum schwärmen Bienen überhaupt?
Das Schwärmen ist die natürlichste Sache der Welt – zumindest für Bienen. Es ist ihre Art, sich als Volk zu vermehren. Wenn ein Bienenvolk im Frühjahr stark genug geworden ist und die Bedingungen stimmen, zieht die alte Königin mit einem Teil des Volkes aus, um sich eine neue Behausung zu suchen. Zurück bleibt der Rest des Volkes mit einer jungen, nachgezogenen Königin.
Die Hauptschwarmzeit liegt zwischen Mai und Juli. In dieser Phase kann es vorkommen, dass sich plötzlich eine beeindruckende Wolke aus Tausenden Bienen in der Luft zeigt – ein Naturschauspiel, das viele Menschen zunächst erschreckt, tatsächlich aber völlig ungefährlich ist.
Nach dem Auszug sammeln sich die Schwärmbienen in einer dichten Schwarmtraube, häufig an einem Ast, an einer Hauswand, einem Zaun, einer Laterne oder auch an ungewöhnlicheren Orten wie Fahrrädern, Briefkästen oder Gartenmöbeln. Dort warten sie, während Kundschafterinnen die Umgebung nach einer geeigneten neuen Wohnung absuchen.
Keine Angst: Schwärmende Bienen sind friedlich
Das Wichtigste vorweg: Ein Bienenschwarm ist in aller Regel äußerst friedlich. Die Bienen haben sich vor dem Auszug den Honigmagen mit Proviant gefüllt – und satte Bienen sind entspannte Bienen. Sie haben weder Brut noch Honigvorräte zu verteidigen und sind ausschließlich damit beschäftigt, ein neues Zuhause zu finden.
So verhalten Sie sich richtig:
- Ruhe bewahren. Nicht hektisch werden, nicht fuchteln, nicht nach den Bienen schlagen.
- Abstand halten. Beobachten Sie den Schwarm mit ein paar Metern Abstand – das genügt.
- Nicht anpusten, nicht mit Wasser bespritzen, nicht versuchen, die Bienen zu vertreiben. All das würde sie nur unnötig reizen.
- Kinder und Haustiere vorsichtshalber fernhalten, auch wenn die Stichgefahr minimal ist.
- Einen Imker anrufen. Je schneller, desto besser – denn der Schwarm kann jederzeit weiterziehen.
Was passiert beim Schwarmfang?
Wenn Sie uns kontaktieren, kommen wir so schnell wie möglich zu Ihnen. Thorsten Lutz beurteilt die Lage vor Ort und fängt den Schwarm mit erprobter Technik und viel Erfahrung ein.
Der typische Ablauf:
Zunächst verschafft sich der Imker einen Überblick: Wo genau sitzt der Schwarm? Wie hoch? Ist die Stelle sicher erreichbar? Dann wird die Schwarmtraube vorsichtig mit einem feinen Wassernebel eingesprüht. Das regt die Bienen dazu an, sich noch enger zusammenzuziehen, und verhindert, dass zu viele Bienen auffliegen.
Anschließend wird die Traube in eine vorbereitete Schwarmfangkiste geschüttelt oder vorsichtig hineingekehrt. Entscheidend ist dabei, dass die Königin mit eingefangen wird – denn wo die Königin ist, sammeln sich alle Bienen des Schwarms. In den meisten Fällen folgen die restlichen Bienen innerhalb kurzer Zeit freiwillig nach.
Der eingefangene Schwarm wird dann behutsam abtransportiert und bei uns am Bienenstand in eine vorbereitete Bienenbeute eingeschlagen – so nennt der Imker das Einsetzen des Schwarms in sein neues Zuhause. Dort wird das junge Volk in den kommenden Wochen aufgebaut und betreut, genau wie alle unsere anderen Bienenvölker.
Für Sie als Finder ist der Schwarmfang kostenlos. Ein Gläschen Honig als Dankeschön für Ihren Anruf und Ihre Geduld gibt es obendrauf.
Warum Schwarmfang wichtig ist
In unserer heutigen Kulturlandschaft haben es frei lebende Honigbienenschwärme sehr schwer. Natürliche Nistmöglichkeiten wie hohle Baumstämme sind selten geworden, und ohne imkerliche Betreuung werden die Bienen innerhalb kurzer Zeit von der Varroamilbe befallen – einem Parasiten, der sich ohne Gegenmaßnahmen rasant vermehrt und das Volk zugrunde richtet. Ein nicht eingefangener Schwarm überlebt in der Regel keinen zweiten Winter.
Dazu kommt ein weiteres Problem: Ein unkontrolliert lebendes, von Varroa befallenes Bienenvolk kann die Milben auf benachbarte, betreute Völker übertragen und so auch gesunde Bestände gefährden.
Schwarmfang ist daher nicht nur eine Hilfe für den einzelnen Schwarm, sondern ein Beitrag zur Bienengesundheit in der gesamten Region. Jeder eingefangene Schwarm bekommt bei uns eine artgerechte Behausung, wird gegen die Varroamilbe behandelt und hat die Chance, sich zu einem starken, gesunden Volk zu entwickeln.
Die Rechtslage: Was das Gesetz zum Schwarmfang sagt
Das Einfangen von Bienenschwärmen hat eine lange Tradition – so lang, dass der Gesetzgeber dem Thema gleich vier eigene Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch gewidmet hat: die §§ 961–964 BGB, auch als „Schwarmrecht“ oder „Bienenrecht“ bekannt.
§ 961 BGB – Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Wenn ein Bienenvolk schwärmt, bleibt der Schwarm nur dann im Eigentum des ursprünglichen Imkers, wenn dieser ihn unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern – verfolgt. Gibt der Imker die Verfolgung auf oder bemerkt er den Schwarmabgang nicht rechtzeitig, wird der Schwarm herrenlos. In diesem Fall darf jeder, der den Schwarm findet, ihn sich aneignen – oder einen Imker damit beauftragen, ihn einzufangen.
§ 962 BGB – Verfolgungsrecht des Eigentümers
Verfolgt ein Imker seinen eigenen Schwarm, darf er dafür fremde Grundstücke betreten – ein bemerkenswertes Sonderrecht, das im BGB sonst kaum Parallelen hat. Ist der Schwarm in eine fremde, unbesetzte Bienenbeute eingezogen, darf der Eigentümer diese sogar öffnen. Allerdings muss er dabei entstandene Schäden ersetzen.
§ 963 BGB – Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich Schwärme verschiedener Eigentümer, werden die Imker, die ihre Schwärme verfolgt haben, zu Miteigentümern des Gesamtschwarms. Die Anteile bestimmen sich dabei nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
§ 964 BGB – Einzug in eine fremde besetzte Beute
Zieht ein Schwarm in eine fremde Beute ein, die bereits von einem anderen Bienenvolk bewohnt wird, geht das Eigentum am Schwarm auf den Besitzer dieser Beute über. Die Rechte des ursprünglichen Eigentümers erlöschen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Für Sie als Finder eines Schwarms ist die Rechtslage in den meisten Fällen unkompliziert: Wenn kein Imker in der Nähe seinen Schwarm verfolgt und die Herkunft unklar ist, gilt der Schwarm als herrenlos. Sie handeln richtig, wenn Sie einen Imker verständigen, der den Schwarm fachgerecht einfängt und betreut. Sollte sich nachträglich ein Eigentümer melden, klären wir das gerne – unter Imkern ist das in der Regel eine freundschaftliche Angelegenheit.
Schwarm melden: Diese Infos helfen uns
Wenn Sie uns anrufen oder schreiben, helfen uns folgende Angaben, schnell und vorbereitet zu Ihnen zu kommen:
- Wo genau befindet sich der Schwarm? (Adresse, ggf. Beschreibung der Stelle)
- Wie hoch sitzt die Schwarmtraube? (Bodennähe, Augenhöhe, hoch im Baum?)
- Woran hängen die Bienen? (Ast, Hauswand, Zaun, Dachrinne, Schornstein …)
- Seit wann ist der Schwarm da?
- Ist die Stelle frei zugänglich oder gibt es Besonderheiten? (Privatgrundstück, gesperrter Bereich, keine Zufahrt …)
- Ein Foto per Smartphone (WhapsApp) ist Gold wert – damit können wir die Situation oft schon vor der Anfahrt einschätzen.
Bienenschwarm oder Wespen – so erkennen Sie den Unterschied
Nicht jede Ansammlung von Insekten ist ein Bienenschwarm. Damit wir Ihnen die richtige Hilfe schicken können, hier eine kurze Orientierung:
Bienenschwarm: Tausende Bienen bilden eine dichte, traubenförmige Ansammlung – häufig an einem Ast, einer Wand oder einem anderen Gegenstand. Die Bienen sitzen ruhig und eng beieinander. Ein Schwarm ist typischerweise so groß wie ein Handball bis zu einem Medizinball, manchmal auch größer. Die einzelnen Bienen sind bräunlich-pelzig.
Wespen, Hornissen, Wildbienen: Wespen bauen papierartige Nester (grau, rund, häufig in geschützten Hohlräumen). Hornissen sind deutlich größer als Honigbienen. Solitär lebende Wildbienen treten nicht in großen Schwärmen auf. Für all diese Fälle ist nicht der Imker, sondern der Schädlingsbekämpfer oder bei geschützten Arten die Untere Naturschutzbehörde der richtige Ansprechpartner.
Im Zweifel: Schicken Sie uns einfach ein Foto – wir sagen Ihnen sofort, ob es sich um einen Bienenschwarm handelt.
Häufige Fragen zum Schwarmfang
Ist ein Bienenschwarm gefährlich? Nein. Schwärmende Bienen sind mit Honig vollgesogen und besonders friedlich. Solange Sie Ruhe bewahren und die Bienen nicht provozieren, besteht praktisch keine Stichgefahr.
Was kostet der Schwarmfang? Der Schwarmfang ist für Sie kostenlos. Sie helfen uns, indem Sie den Schwarm melden – und wir helfen den Bienen, indem wir sie einfangen und betreuen.
Was passiert mit dem eingefangenen Schwarm? Der Schwarm bekommt bei uns ein neues Zuhause in einer artgerechten Bienenbeute, wird aufgebaut, gegen die Varroamilbe behandelt und als eigenständiges Volk weitergeführt.
Muss ich die Feuerwehr rufen? Das ist möglich, aber in der Regel nicht nötig. Die Feuerwehr verweist bei Bienenschwärmen ohnehin meist an einen Imker. Wenn Sie uns direkt anrufen, geht es schneller. Bei akuter Gefährdung (z. B. Schwarm an einer stark befahrenen Straße) kann die Feuerwehr natürlich unterstützen.
Was mache ich, wenn niemand erreichbar ist? Der Schwarm läuft Ihnen nicht sofort weg. Bienenschwärme bleiben häufig mehrere Stunden, manchmal auch ein bis zwei Tage an ihrem Rastplatz. Versuchen Sie es später erneut, oder melden Sie den Schwarm alternativ über die Plattform schwarmrettung.de – dort werden bundesweit Imker vermittelt, die Schwärme einfangen.
Darf ich den Schwarm selbst einfangen? Wenn der Schwarm herrenlos ist (also kein Imker ihn verfolgt), steht dem rechtlich nichts entgegen. Allerdings erfordert der Schwarmfang Erfahrung und die richtige Ausrüstung. Ohne imkerliches Wissen raten wir davon ab – zum Schutz der Bienen und zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Ist der Schwarm ein Zeichen dafür, dass Bienen in der Nähe gehalten werden? Sehr wahrscheinlich ja. Die meisten Bienenschwärme stammen aus betreuten Imkereien. Schwärme können aber mehrere Kilometer zurücklegen, sodass sich der ursprüngliche Standort oft nicht mehr ermitteln lässt.
Über uns
Thorsten Lutz ist Imker aus dem Kreis Plön in Schleswig-Holstein. Die fachgerechte Betreuung seiner Bienenvölker liegt ihm ebenso am Herzen wie der Schutz und Erhalt von Schwärmen, die in der freien Natur keine Überlebenschance hätten. Wenn Sie im Kreis Plön oder in der näheren Umgebung einen Bienenschwarm entdecken, sind Sie bei uns genau richtig.
📞 Schwarm-Telefon: +49 179 2275683 (auch per WhatsApp) 📧 E-Mail: honig@imker-lutz.de 🌐 Web: imker-lutz.de
Gemeinsam für die Bienen. Gemeinsam für die Region.
Rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Seite dargestellten rechtlichen Informationen zu den §§ 961–964 BGB dienen der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche nicht ersetzen. Für die Klärung konkreter rechtlicher Fragen – insbesondere zu Eigentumsansprüchen, Haftungsfragen oder Schadensersatz im Zusammenhang mit Bienenschwärmen – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Imker Lutz übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten rechtlichen Informationen.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 961–964: www.gesetze-im-internet.de
- Bienenrecht – Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Bienenrecht
- Bundesinformationszentrum Landwirtschaft: „Begegnung mit einem Bienenschwarm – was tun?“, www.landwirtschaft.de
- Deutscher Feuerwehrverband: „Online-Portal zur Rettung von Bienenschwärmen“, www.feuerwehrverband.de
- Mellifera e. V.: Schwarmrettung, www.schwarmrettung.de
- bienen&natur: „Fremder Schwarm: Darf ich ihn einfangen?“, www.bienenundnatur.de
- Die Honigmacher: „Bienenparagrafen“, www.die-honigmacher.de
Imker Lutz – Regionale Imkerei im Kreis Plön, Schleswig-Holstein
