Neue Honig-Kennzeichnung ab 14. Juni: Echte Transparenz – oder nur ein Deko-Gesetz?

Ab kommendem Sonntag, dem 14. Juni 2026, gilt sie endgültig: die neue Herkunftskennzeichnung für Honig. Wer ein Glas Mischhonig im Supermarktregal umdreht, soll künftig auf einen Blick sehen, woher der Inhalt stammt – Land für Land, mit Prozentangabe. Klingt nach einem großen Schritt für mehr Ehrlichkeit. Als Imker hier in Martensrade frage ich mich allerdings: Wird damit wirklich das Problem gelöst, das echtem Imkerhonig zusetzt? Oder bekommen wir vor allem ein neues Etikett auf ein altes Problem geklebt?

Was sich konkret ändert

Bisher genügte auf vielen Gläsern die Formel „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Eine Angabe, die so ungefähr alles und nichts aussagt. Das ist nun vorbei. Für Honigmischungen müssen ab dem 14. Juni alle Ursprungsländer im Hauptsichtfeld stehen – in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil und jeweils mit Prozentwert. Ein Etikett kann dann also lauten:

Ursprungsländer: China 70 %, Ukraine 20 %, Argentinien 10 %

Für Mini-Verpackungen unter 30 Gramm – etwa die Portionsgläschen im Hotel – sind statt ausgeschriebener Länder die zweistelligen ISO-Codes erlaubt. Und es gilt eine Toleranzspanne von fünf Prozent pro Anteil. Reiner deutscher Honig aus einer Quelle bleibt unberührt: „Honig aus Deutschland“ reicht weiterhin, eine Prozentangabe braucht es bei einem einzigen Ursprungsland nicht.

So weit, so gut. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund hat lange für genau diese „Volldeklaration“ gekämpft und nennt sie zu Recht einen Teilerfolg: Die Rückverfolgbarkeit verbessert sich, und die Tarnung von Importware wird schwerer. Ich gönne den Kolleginnen und Kollegen diesen Erfolg von Herzen. Trotzdem lohnt der nüchterne Blick darauf, was die Verordnung kann – und was nicht.

Was sie genau nicht anfasst: das Strecken

Das eigentliche Ärgernis im Honigmarkt ist nicht, dass billiger Importhonig drinsteckt. Das eigentliche Ärgernis ist gepanschter Honig – mit Zuckersirup gestreckt, mit Reis- oder Rübensirup verschnitten, teils so geschickt, dass er gängige Labortests unterläuft. Eine EU-weite Kontrollaktion stufte vor wenigen Jahren fast die Hälfte der untersuchten Importproben als verdächtig ein. Das ist der Skandal, der echten Imkern den Markt kaputt macht.

Und genau hier ändert die neue Verordnung – nichts. Eine Herkunftsangabe sagt aus, woher ein Honig kommt, nicht ob er echt ist. Ein mit Sirup gestrecktes Glas bleibt gestreckt, ob „China 70 %“ draufsteht oder nicht. Authentizität wird im Labor festgestellt, nicht auf dem Etikett. Wer das Strecken bekämpfen will, braucht bessere Analytik, schärfere Kontrollen an den Grenzen und konsequente Sanktionen – keine zusätzliche Zeile im Hauptsichtfeld.

Eine Hintertür, die neu aufgeht

Bemerkenswert ist sogar das Gegenteil: Mit derselben Verordnung verschwindet die alte Kategorie „gefilterter Honig“ und geht im Begriff „Backhonig“ auf. Backhonig darf künftig auch Honige umfassen, die erhitzt oder gegoren sind, einen Fremdgeschmack entwickelt haben oder bei denen die Pollen in erheblichem Maße entfernt wurden. Gerade die Pollenentfernung ist heikel, denn über die Pollen lässt sich die Herkunft eines Honigs überhaupt erst nachweisen. Und über die tatsächlich in Deutschland verarbeiteten Backhonig-Mengen gibt es keine amtliche Statistik. Der Berufsimkerbund warnt deshalb völlig zu Recht, dass hier neue Spielräume für Verschleierung entstehen können – ausgerechnet im selben Gesetz, das mehr Transparenz verspricht.

„70 % China“ – und trotzdem im Einkaufswagen

Bleibt die Frage, ob die ehrlichere Kennzeichnung wenigstens die Preise für echten Imkerhonig hebt. Ich bin skeptisch. Mein Lieblingsbeispiel steht im Gemüseregal: Knoblauch. Der kommt zu praktisch 100 Prozent aus China, das steht auch dran – und er wandert trotzdem millionenfach in die Einkaufswagen. Eine Herkunftsangabe informiert. Sie zwingt niemanden zu einer anderen Entscheidung.

Wer heute zum Discounter-Glas für 2,99 Euro greift, wird das auch mit „China 70 %“ auf dem Etikett tun. Die Preissensiblen kaufen nach Preis, nicht nach Pollenherkunft. Eine Transparenzregel verändert, was man weiß – nicht zwangsläufig, was man kauft. Auf einen großen Preisschub für regionalen Honig würde ich darauf nicht wetten.

Was das für regionalen Honig bedeutet

Heißt das, alles bleibt beim Alten? Für uns ein Stück weit ja – und das ist sogar die gute Nachricht. Unser Honig aus Martensrade und dem Kreis Plön war nie ein Herkunfts-Rätsel. Ein DIB-Glas trägt das Ursprungsland ohnehin klar sichtbar, dazu Region, Imker und Erntejahr. Die neue Bürokratie trifft vor allem die großen Abfüller und Importeure, die ihre Vier-, Fünf-, Sechs-Länder-Mischungen jetzt offenlegen müssen. Für das einsortige deutsche Glas ändert sich am Etikett: praktisch nichts.

Einen leisen Vorteil sehe ich aber doch. Wenn im Regal nebeneinander „China 70 %, Ukraine 20 %, Argentinien 10 %“ und schlicht „Honig aus Deutschland, geerntet in Schleswig-Holstein“ stehen, wird der Unterschied für den Teil der Kundschaft, dem Herkunft wichtig ist, deutlich sichtbarer als bisher. Den Preiskampf gewinnt das nicht. Aber die Geschichte des regionalen Honigs wird am Regal ein bisschen leichter lesbar – und das ist für die Direktvermarktung mehr wert als jeder Prozentwert auf einem Discounter-Glas.

Mein Fazit

Deko-Gesetz? So hart würde ich nicht urteilen. Die Volldeklaration ist eine echte Transparenzverbesserung, und sie macht plumpe „EU/Nicht-EU“-Nebelkerzen unmöglich. Das ist gut.

Aber sie wird gern als etwas verkauft, das sie nicht ist. Sie bekämpft nicht das Strecken. Sie hebt nicht automatisch die Preise für ehrliche Imkerei. Und mit der neuen Backhonig-Regelung reißt sie an einer Stelle sogar eine Tür auf, während sie an anderer Stelle eine schließt. Unterm Strich bleibt für den Verbraucher mehr Information – und für die Branche viel Aufwand, der das eigentliche Problem nur am Rand berührt.

Mein Rat als Imker ist deshalb unverändert und schlicht: Wer sicher gehen will, dass im Glas echter, unverfälschter Honig steckt, schaut nicht nur auf die Prozente. Er kauft dort, wo er den Imker kennt. Bei uns zum Beispiel.

Quellen

  • Zweite Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften (Bundesrat-Drucksache 418/25; verkündet BGBl. I Nr. 289 vom 28.11.2025)
  • Richtlinie (EU) 2024/1438 vom 14. Mai 2024 zur Änderung u. a. der Honig-Richtlinie 2001/110/EG
  • Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V.: „Neue Honigverordnung bringt auch neue Risiken für Honig und Verbraucher“ (Oktober 2025)
  • EUR-Lex: EU-Etikettierungsbestimmungen für Honig (Geltung der neuen Vorgaben ab 14. Juni 2026)
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