Imkerei in Schleswig-Holstein: Wo muss ich mich eigentlich anmelden?

Wer Honig verkauft, betreibt ein Lebensmittelunternehmen — auch als Hobbyimker mit drei Völkern im Garten. Das klingt erstmal bürokratisch, ist in Schleswig-Holstein aber überschaubarer als in manchen anderen Bundesländern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Meldepflichten für Imkerinnen und Imker in unserer Region.

Meldepflicht Nr. 1: Das Veterinäramt

Jeder Bienenhalter in Schleswig-Holstein ist nach §1a der Bienenseuchenverordnung verpflichtet, seine Völker beim zuständigen Kreis-Veterinäramt zu melden. Das gilt unabhängig davon, ob man Honig verkauft oder nicht — allein das Halten von Bienen löst die Pflicht aus.

Die Meldung muss vor dem Aufstellen der Völker erfolgen und bei jedem Standortwechsel aktualisiert werden, zum Beispiel wenn man zur Tracht wandert. Man erhält daraufhin eine Registriernummer, die den Betrieb eindeutig identifiziert.

Für uns hier im Kreis Plön ist das Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht zuständig, erreichbar unter vetabt@kreis-ploen.de oder telefonisch unter 04522 / 743-270. Die Adresse: Hamburger Straße 17–18, 24306 Plön.

Wer Völker im benachbarten Kreis Ostholstein stehen hat, muss diese dort beim Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in Eutin melden (veterinaer@kreis-oh.de, Tel. 04521 / 788-222). Denn: Zuständig ist immer die Behörde, in deren Bereich der Bienenstand steht — nicht unbedingt die am Wohnort des Imkers.

Die Anmeldung ist in den meisten Kreisen in SH kostenfrei — nur vereinzelte Veterinärämter erheben eine kleine einmalige Gebühr (z. B. Rendsburg-Eckernförde derzeit 15 €).

Meldepflicht Nr. 2: Registrierung als Lebensmittelunternehmen

Sobald Honig oder andere Bienenprodukte in den Verkehr gebracht werden — egal ob am Hoftor, auf dem Wochenmarkt oder über einen Dorfladen — gilt die Imkerei als Lebensmittelunternehmen im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004.

Das bedeutet: Der Betrieb muss bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registriert sein. In Schleswig-Holstein sind das die Kreise und kreisfreien Städte. Im Kreis Plön läuft das über dasselbe Amt für Veterinärwesen, im Kreis Ostholstein über den dortigen Fachdienst. Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Wesentliche Änderungen im Betriebsablauf sind ebenfalls zu melden.

Wichtig: Diese Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und davon, ob man Gewinn erzielen möchte oder nicht. Auch wer nur ein paar Gläser an Nachbarn und Freunde abgibt, fällt grundsätzlich darunter.

Was in SH wegfällt: Die Tierseuchenkasse

Ein Punkt, der Schleswig-Holstein von vielen anderen Bundesländern unterscheidet: Eine Meldung bei der Tierseuchenkasse ist hier nicht erforderlich. In Bundesländern wie NRW, Bayern oder Niedersachsen gehört das zur Pflicht — bei uns entfällt dieser Schritt komplett.

Ab 25 Völkern: Berufsgenossenschaft beachten

Wer mehr als 25 Bienenvölker hält, gilt in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) als gewerbsmäßiger Imker und wird dort versicherungspflichtig. Das ist kein SH-Spezifikum, sondern gilt bundesweit, ist aber eine Schwelle, die man im Blick behalten sollte.

Steuerlich: Keine Gewerbeanmeldung nötig

Die Imkerei ist ein landwirtschaftlicher Betrieb — eine Gewerbeanmeldung ist daher nicht erforderlich, auch nicht für den Verkauf auf Märkten. Steuerlich wird bei bis zu 30 Völkern der Gewinn pauschal mit null Euro angesetzt. Erst darüber hinaus werden Einkünfte aus der Imkerei einkommensteuerlich relevant.

Unabhängig davon ist die Imkerei grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (7 % auf Honig), wobei die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG für die meisten Hobbyimker greift.

Zusammenfassung: Zwei Anlaufstellen

Für Imkerinnen und Imker im Kreis Plön und Umgebung lässt sich die Bürokratie auf zwei wesentliche Schritte zusammenfassen:

  1. Veterinäramt — Meldung der Bienenhaltung nach Bienenseuchenverordnung (Pflicht für alle Bienenhalter, auch ohne Honigverkauf)
  2. Lebensmittelüberwachung — Registrierung als Lebensmittelunternehmen nach EU-VO 852/2004 (Pflicht sobald Honig oder Bienenprodukte verkauft werden)

Im Kreis Plön sind beide Zuständigkeiten im Amt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und Kommunalaufsicht gebündelt. Im Nachbarkreis Ostholstein läuft beides über den Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit in Eutin.

Kreis PlönKreis Ostholstein
BehördeAmt für Sicherheit und Ordnung, Veterinärwesen und KommunalaufsichtFachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
AdresseHamburger Str. 17–18, 24306 PlönLübecker Str. 41, 23701 Eutin
Telefon04522 / 743-27004521 / 788-222
E-Mailvetabt@kreis-ploen.deveterinaer@kreis-oh.de
Websitekreis-ploen.dekreis-oh.de

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Unsicherheiten im Einzelfall empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Kreis-Veterinäramt, einem Steuerberater oder dem Landesverband.

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